Das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit bestimmt die minimalen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten für den Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums und der Umwelt, sowie des Verbraucherschutzes vor irreführender Information.
Im Übereinstimmung mit dem technischen Regelwerk TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit müssen Geräte so entworfen und hergestellt sein, dass keine elektromagnetische Störungen verursacht werden, die in der Lage sind, die Funktionsfähigkeit von Funk- oder sonstigen Geräten zu beeinträchtigen. Die Geräte selbst dürfen auch nicht anfällig gegenüber elektromagnetischen Störungen sein.
Die Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 020/2011 wurden zwar mit den Anforderungen der EU Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit harmonisiert, sie sind aber nicht identisch.
Die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit ist eine Pflichtvoraussetzungen für den erfolgreichen Zugang zum russischen und eurasischen Markt.
Verabschiedet am 9. Dezember 2011
In Kraft getreten am 15. Februar 2013
Am 15. März 2015 hat das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 die nationalen Normen der technischen Regulierung wie GOST oder russische TR endgültig außer Kraft gesetzt. Ab diesem Datum ist TR ZU 020/2011 die einzige Norm im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit auf dem gesamtem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Anwendungsbereich von TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
Das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 betrifft alle Geräte, die elektromagnetische Störungen erzeugen können, oder diejenigen Geräte, deren Funktionsfähigkeit vom Einfluss externer elektromagnetischer Störungen abhängt.
Das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 beinhaltet keine Regelung zur Nutzung von Funkfrequenzen der Regierungen. Dies ist ausschließlich durch die nationale Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunionsmitgliedsstaaten geregelt.
Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 020/2011 unterliegen:
- Elektrische Haushaltgeräte
- Persönliche elektronische EDV Maschinen
- Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
- Elektrische Werkzeuge
- Elektronische Musikinstrumente
Der EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011 unterliegen:
Alle Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können und die nicht in der Liste der zertifizierungspflichtigen Geräten aufgelistet sind, unterliegen der obligatorischen EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011.
Keiner Konformitätsbewertung nach TR ZU 020/2011 unterliegen:
- Geräte, die ausschließlich als Bestandteile eingesetzt werden und nicht für die eigenständige Nutzung vom Endverbraucher bestimmt sind
- Elektromagnetisch passive Geräte
- Medizinische Geräte
- Kabel
- Technische Geräte, ohne automatische Schalter
- Haushaltselektroheizungen ohne Thermostate und Lüfter
- Elektro Batterien und Akkus ohne aktive elektronische Schaltungen
- Kopfhörern und Lautsprecher ohne Verstärker
- Hochspannungsausrüstung, bei der die elektromagnetischen Störungen nur durch defekte Isolierung verursacht werden können, unter Vorbehalt, dass diese Ausrüstung keine aktiven Schaltkomponenten beinhaltet
- Kondensatoren
- Drehstrom-Asynchronmaschinen
- Quarzuhren
- Glühlampen
- Stecker, Steckdosen, Sicherungen, Schalter ohne aktive elektronische Schaltungen
- Passive Antennen für den Empfang von Hör- und Fernsehfunk
Es muss beachtet werden, dass die Produkte, ganz unabhängig davon, ob sie nach technischem Regelwerk TR ZU 020/2011 der Konformitätsbewertung unterliegen oder nicht, auch nach anderen Richtlinien etwa TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen, TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, oder TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen konformitätspflichtig sein können.
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 020/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion gekennzeichnet werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung, kann mit Bußgeld und mit Beschlagnahme geahndet werden.
Markierung
Der Name und (oder) die Bezeichnung des Geräts (Typ, Marke, Modell), seine wichtigsten Parameter und die Sicherheit beeinflussenden Eigenschaften, der Name und (oder) die Handelsmarke des Herstellers sowie das Ursprungland müssen auf das Gerät angebracht und in den beigefügten Betriebsunterlagen angegeben werden. Wenn es unmöglich ist, diese Information an das Gerät anzubringen, reicht es, wenn sie in den Begleitunterlagen angegeben wird.
Die Bezeichnung des Geräts (Typ, Marke, Modell), der Name des Herstellers und (oder) seine Handelsmarke müssen zusätzlich auf der Verpackung angegeben werden.
Die Betriebsanleitung muss folgende Punkte enthalten:
- Name und (oder) Bezeichnung von Geräten (Typ, Marke, Modell),
- Seine wichtigsten Parameter und die Sicherheit beeinflussende Eigenschaften,
- Verwendungszweck des Geräts
- Name und (oder) Handelsmarke und das Ursprungland
- Bedingungen für den sicheren Betrieb (Verwendung);
- Allgemeine Bedingungen für Montage, Lagerung, Transport, Verkauf und
Recycling (falls erforderlich - Festlegung von Anforderungen an das Gerät); - Informationen zu Einschränkungen bei der Verwendung technischer Geräte in Wohn-, Gewerbe- und Produktionsbereichen;
- Informationen über die zu ergreifenden Maßnahmen, wenn eine Störung festgestellt wird;
- Name und Adresse des Herstellers
- Herstellungsdatum
Geltungsdauer des EAC Zertifikates
Die Gültigkeit des Zertifikats für Serienanfertigungen beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit auf Russisch